1. Geltung dieser AGB
 
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnehmer an sämtlichen von der German Engineering Academy gGmbH (nachfolgend GEA) angebotenen Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Workshops, Trainings etc.) nach Maßgabe des zwischen Ihnen und der GEA abgeschlossenen Vertrages und unabhängig davon, ob die Bildungsmaßnahme in von der GEA zur Verfügung gestellten Räumen oder im Rahmen einer Inhouseschulung erfolgt.
 
b) Veranstalter ist die German Engineering Academy gGmbH, Lotte-Pulewka-Straße 18, 14473 Potsdam.
 
c) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen.
 
d) Abweichende oder entgegenstehende AGB werden von der GEA nicht anerkannt und werden auch nicht Vertragsinhalt.
 
2. Vertrag
 
a) Die Darstellungen der GEA im Internet und auf Werbeträgern sind unverbindlich. Ein Vertrag zwischen der GEA und Ihnen kommt nur dadurch zustande, indem Sie eine Anmeldung abgeben und die GEA dieses Angebot schriftlich annimmt, wobei auch eine Bestätigung per E-Mail als schriftlich gilt. Ein Vertragsschluss gilt auch dann als erfolgt, wenn Sie an der ersten Weiterbildung-/Seminarstunde teilnehmen. Sie müssen für einen Vertragsabschluss mindestens 18 Jahre alt sein.
 
b) Falls Bildungsmaßnahmen überbucht sind, werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs bei der GEA berücksichtigt.
 
c) Sie sind verpflichtet, alle zur Anmeldung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und die GEA über etwaige Änderungen Ihrer persönlichen Daten (insbesondere Anschrift, Telefon, E-Mail) unverzöglich zu informieren.
 
3. Widerspruchsbelehrung
 
a) Widerrufsrecht:
Sie können als Verbraucher im Sinne des Gesetzes Ihre auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. durch Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist behginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Infotmationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
 
German Engineering Academy gGmbH, Lotte-Pulewka-Straße 18, 14473 Potsdam
Telefax: +49(0)331 8170 6141
E-Mail: info@german-engineering-academy.com
 
b) Widerrufsfolgen:
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (Gebrauchsvorteile) nicht oder nur teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die GEA mit deren Eingang.
 
c) Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerspruchsrecht ausgeübt haben.
 
4. Weisungsbefugnis gegenüber Teilnehmer/in

Den Anordnungen der Leitung der GEA sowie des Lehr-, Verwaltungs- und Aufsichtspersonals, die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulungsbetriebs notwendig sind, ist Folge zu leisten.

5. Kosten, Fälligkeit, Verzug, Mahngebühr

a) Sofern nicht etwas anderes angegeben ist, beinhalten die Teilnehmerkosten der GEA die geltende gesetzliche Umsatzsteuer sowie Kosten für Kopien und Arbeitsunterlagen. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren.

b) Die Teilnahmek sind fällig bei Erhalt der Rechnung. Gleiches gilt bei einer Raenzahlungsvereinbarung für die erste Rate.

c) Die GEA berechnet bei Verzug eine Mahngebühr in Höhe von 8,00 EUR pro Mahnung, die mit Erhalt der Mahnung fällig ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich die GEA vor. Bei Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind auch noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort zahlbar.

6. Sonderregelungen bei öffentlicher Förderung

a) Der/Die Teilnehmer/in wird ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass die Bildungsmaßnahme nach dem Sozialgestzbuch (SGB III oder SGB II) nicht anerkannt wird und eine Förderung nach dem Sozialgestzbuch (SGB III und SGB II) nicht möglich ist. Ihm/Ihr entstehen in diesem Fall keine Kosten. Dies gilt nicht, sofern der/die Teilnehmerin selst keine individuelle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III od. SGB II) erhält.

b) Nach Beginn der Vertragsdurchführung ist nur gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung die Vertragsbeendigung ohne zusätzliche Kosten möglich.

c) Bei Wegfall der öffentlichen Förderung ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung ohne zusätzliche Kosten möglich.

d) Bei einer öffentlich geförderten Maßnahme haben Sie keinen Anspruch auf Unterbrechung der Maßnahme.

7. Vertragsdauer, Kündigung

a) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen Ihnen und der GEA geschlossenen Vertrag.

b) Der § 627 BGB (fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung) wird hiermit abbedungen.

c) Eine Kündigung nach Beginn einer Bildungsmßnahme ist nur aus wichtigem Grund möglich.

 8. Haftung und Haftungsausschluss für Schäden

a) Für den Erfolg einer Bildungsmaßnahme haftet die GEA nicht. Die Veranstaltungsinhalte und die Arbeitsunterlagen geben die Meinung des Dozenten wieder. Für eine Anwendung im konkreten Einzelfall und für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt die GEA keine Haftung.

b) Die Haftung der GEA ist beschränkt auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

c) Unbeschränkt ist eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

9. Stornierung durch Sie (Teilnehmer/in), Gebühren

a) Sie können den Schulungsvertrag bis maximal 15 Tage (Eingang bei GEA) vor Veranstaltungsbeginn stornieren. Die Stornoerklärung bedarf der Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Wir nehmen KEINE telefonischen Stornierungen entgegen.

b) Bei Stornierung nach Ziff. 9 a) berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR. Bei Bildungsmaßnahmen von mindestens drei Tagen Länge und/oder bei einer angegeben Teilnehmerbegrenzung stellen wir statt dessen 20 % der Kursgebühr in Rechnung Bereits gezahlte Kosten werden, abzüglich dieser Gebühren, an Sie erstattet.

c) Bezüglich der Beträge in Ziff. 9.a) und Ziff. 9.b) steht Ihnen der Nachweis frei, dass der GEA kein - oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

d) Sollten Sie verhindert sein, kann - aber nur einheitlich für die gesamte Bildungsmaßnahme - eine zahlende Ersatzperson von Ihnen benannt werden.

e) Erfolgt keine- oder keine fristgerechte Stornierung durch Sie oder nehmen Sie oder die zahlende Ersatzperson ohne eine wirksame Stornierung nicht an der Bildungsmaßnahme teil, müssen Sie die Kosten der Bildungsmaßnahme in voller Höhe entrichten.

f) Ein Dozentenaustausch berechtigt nicht zur Stornierung.

10. Stornierung durch GEA
 
a) Die GEA ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere in den folgenden Fällen:
Für eine Maßnahme liegen nicht genügende Anmeldungen vor. Dann erfolgt die Absage spätestens eine Woche vor der Veranstaltung.
Die Bildungsmaßnahme muss aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden. Dies ist z.B. der Fall bei nicht schuldhafter Verhinderung oder Krankheit des Dozenten oder höhere Gewalt.
 
b) In den unter Ziff. 10.a) genannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnehmerkosten erstattet.
 
c) Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen soweit dies zum Zeitpunkt des Beginns der Bildungsmaßnahme gesetzlich zulässig ist.
 
11. Ausschluss der Aufrechnung
 
Sie können gegenüber den Forderungen der GEA nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

12. Urheberrecht

Die ausgehändigten Arbeitsunterlagen der GEA sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung der GEA vervielfältigt, gewerblich genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden.

13. Datenschutz, Werbung

a) Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Die Daten aus dem Vertragsverhältnis werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Dies geschieht auf der Grundlage der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis.

b) Wenn Sie uns Ihre E-Mail Adresse mitgeteilt haben, können Sie einer Verwendung für Werbezwecke jederzeit widersprechen:

German Engineering Academy gGmbH, Lotte-Pulewka-Straße 18, 14473 Potsdam

14. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Soweit sich aus dem Vertrag mit Ihnen nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der German Engineering Academy gGmbH in Potsdam.

b) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD).

c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen oder wenn Sie als Teilnehmer im Inland ohne Gerichtsstand sind, das für den Sitz der GEA zuständige Gericht.

d) Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein sollten oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiter gültig.
 
 
(AGB-Stand: 01.02.2015)